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Rechtliche Betreuung — was ist das und wer braucht das eigentlich?

Eine rechtliche Betreu­ung wird notwendig, wenn eine volljährige Per­son auf­grund ein­er psy­chis­chen Krankheit oder ein­er kör­per­lichen, geisti­gen oder seel­is­chen Behin­derung ganz oder teil­weise ihre Angele­gen­heit­en nicht besor­gen kann. 

In einem betreu­ungsrechtlichen Ver­fahren wird ermit­telt, ob die Notwendigkeit zur Ein­rich­tung ein­er Betreu­ung beste­ht, in welchem Umfang eine Betreu­ung erforder­lich ist und wem die Auf­gabe der Betreu­ung über­tra­gen wer­den könnte.

Die Ein­rich­tung ein­er Betreu­ung ist keine Entrech­tung, das heisst, die Betreu­ung hat auf die Geschäfts­fähigkeit der Betrof­fe­nen keine Auswirkung. Die Betreu­ung ist für den Betrof­fe­nen eine wichtige rechtliche Hil­fe um seine berechtigten Inter­essen wahrzunehmen.