Welche Aufgaben hat ein rechtlicher Betreuer?
Die Aufgaben werden in jedem einzelnen Fall explizit in der Anhörung besprochen. Diese Aufgaben können vom Betreuten nachträglich auf Antrag reduziert werden. Sofern sich im Laufe der Zeit herausstellt, dass die Aufgabenbereiche nicht ausreichend sind, können diese auf Antrag erweitert werden. Bei der Veränderung der Aufgabenbereiche finden regelmäßig Anhörungen mit dem Betreuten statt. Diese können auch schriftlich erfolgen.
Im Folgenden werden die hauptsächlichen Auf-gabenbereiche beschrieben. Diese Aufzählung hat aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Betreu-ungsgericht kann je nach Sachlage ganz spezielle Aufgabenbereiche formulieren.

Gesundheitssorge
Zu den Aufgaben der Gesundheitssorge gehört es u.a. dafür Sorge zu tragen, dass Krankenversicherungsschutz für den Betreuten besteht, die Regelung der medizinischen Versorgung, die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, die Organisation ambulanter Pflege, die Beantragung von Geld- und Sachleistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung, Beantragung von Reha-Maßnahmen etc.
Wohnungangelegenheiten
Der Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten beinhaltet alle Aufgaben, die mit der Wohnsituation der betreuten Person zusammenhängen, wie der Abschluss von Mietverträgen, die Zahlung von Miete, Nebenkosten, Rundfunkbeitrag, die Kündigung von Mietverträgen, Wohnungsauflösungen, die Regulierung von Mietschulden oder das Beantragen von Wohngeld.
Rechts‑, Antrags- und Behördenangelegenheiten
Innerhalb dieses Aufgabenkreises sind erforderliche Anträge gegenüber Jobcenter, Agentur für Arbeit, Sozialhilfestellen und Rentenversicherungsträgern für den rechtlich betreuten Menschen zu stellen beziehungsweise den Betroffenen dabei zu unterstützen, diese Anträge eigenständig zu bearbeiten.
Postangelegenheiten
Das Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis steht in Deutschland unter besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Daher muss das Betreuungsgericht diesen Aufgabenbereich im Bedarfsfall ausdrücklich vergeben. Unter Postkontrolle sind die Entgegennahme und das Öffnen eingehender Post sowie das Anhalten ausgehender Post des Betroffenen zu verstehen.
Aufenthaltsbestimmung
Der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung betrifft den gewöhnlichen Aufenthalt der betreuten Person. Aufgaben des Betreuers sind hier beispielsweise die Organisation von Umzügen (z. B. in ein Wohn- oder Pflegeheim, das An‑, Ab- und Ummelden beim Einwohnermeldeamt) oder die Beantragung von Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Vermögenssorge
Zur Regelung der finanziellen Angelegenheiten gehört u.a. die Kontoführung, die Verwaltung von Kapitalvermögen und Liegenschaften, die Geltendmachung von Ansprüchen z. B. gegenüber Krankenkassen oder dem Sozialamt, die Zahlung von z. B. Miete, Strom und Versicherungsbeiträgen, die Regelung von Schulden, u.v.m.
Besteht die Gefahr, dass die betreute Person sich oder ihr Vermögen erheblich schädigt, kann ihre rechtliche Handlungsfähigkeit vom Betreuungsgericht durch Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts eingeschränkt werden. Ein Einwilligungsvorbehalt wird, soweit erforderlich, für einen oder mehrere Aufgabenkreise, für die ein Betreuer bestellt ist, angeordnet. Die Geschäftsfähigkeit der betreuten Person bleibt dabei erhalten, zur Abgabe einer wirksamen Willenserklärung ist dann jedoch die Einwilligung des Betreuers erforderlich.
