Wenn sie eine betreuung vermeiden wollen
Eine durch Beschluss angeordnete Betreuung — unabhängig davon ob eine ehrenamtlicher, familiärer oder Berufsbetreuer- eingesetzt wird, ist immer eine durch das Gericht kontrollierte Betreuung, die die persönlichen Entscheidungen eingrenzen kann.
Um diese gesetzliche Kontrolle zu vermeiden hat jeder Volljährige, solange er geschäftsfähig ist und seinen freien Willen bilden kann, das Recht entsprechende Verfügungen im Vorhinein zu treffen.
Dies kann und sollte er tun mit einer
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht und
- Betreuungsverfügung
Der folgende Link führt Sie zu einer Internetseite, auf der Sie sich umfassend über das Thema informieren können. Hier gelangen Sie zu der Webseite des Bundesjustizministeriums.
Entsprechende Formulare für die Erstellung dieser Verfügungen finden Sie auch hier:
Sie können auch jeden Rechtsanwalt, Notar oder Dienstleister wie z .B. Jura Direkt (www.juradirect.com) mit der Verfassung dieser Dokumente beauftragen.
Sinnvoll ist die Hinterlegung dieser Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer https://www.vorsorgeregister.de/, da diese Dokumente im Fall des Falles im Original vorgelegt werden müssen.
Krankenhäuser fragen im Bedarfsfall dort nach, ob eine Patientenverfügung vorliegt.