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Wenn sie eine betreuung vermeiden wollen

Eine durch Beschluss ange­ord­nete Betreu­ung — unab­hängig davon ob eine ehre­namtlich­er, famil­iär­er oder Berufs­be­treuer- einge­set­zt wird, ist immer eine durch das Gericht kon­trol­lierte Betreu­ung, die die per­sön­lichen Entschei­dun­gen ein­gren­zen kann.

Um diese geset­zliche Kon­trolle zu ver­mei­den hat jed­er Volljährige, solange er geschäfts­fähig ist und seinen freien Willen bilden kann, das Recht entsprechende Ver­fü­gun­gen im Vorhinein zu treffen.

Dies kann und sollte er tun mit einer

  • Patien­ten­ver­fü­gung
  • Vor­sorgevoll­macht und 
  • Betreu­ungsver­fü­gung

Der fol­gende Link führt Sie zu ein­er Inter­net­seite, auf der Sie sich umfassend über das The­ma informieren kön­nen. Hier gelan­gen Sie zu der Web­seite des Bun­desjus­tizmin­is­teri­ums.

Entsprechende For­mu­la­re für die Erstel­lung dieser Ver­fü­gun­gen find­en Sie auch hier:

https://www.bmj.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html;jsessionid=ED7C889F0108C4B71AB1F9BC21C2A521.2_cid289

 

Sie kön­nen auch jeden Recht­san­walt, Notar oder Dien­stleis­ter wie z .B. Jura Direkt (www.juradirect.com) mit der Ver­fas­sung dieser Doku­mente beauftragen.

Sin­nvoll ist die Hin­ter­legung dieser Doku­mente beim Zen­tralen Vor­sorg­ereg­is­ter der Bun­desno­tarkam­mer https://www.vorsorgeregister.de/, da diese Doku­mente im Fall des Fall­es im Orig­i­nal vorgelegt wer­den müssen.
Kranken­häuser fra­gen im Bedarfs­fall dort nach, ob eine Patien­ten­ver­fü­gung vorliegt.